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"Anpassung an die neue Lebenswirklichkeit"

Torgauer Zeitung vom 26. Januar 2011

Von unserer Redakteurin Eileen Jack

Nordsachsen (TZ/ej). Heftige Debatten gingen dem Beschluss des sächsischen Landtages zur Änderung der Ladenöffnungszeiten voraus. Am Ende setzten sich CDU und FDP durch. Seit 2006 ist die Gesetzgebung der Ladenöffnung in der Zuständigkeit der Länder. Da die bisherigen Regelungen zum Ende vergangenen Jahres ausliefen, war es nicht nur aus Sicht der CDU- und FDP-Landtagsabgeordneten höchste Zeit, die Novellierung vorzunehmen und den aktuellen Bedürfnissen der Gewerbetreibenden und Kunden anzupassen.


Bei dieser Neuerung des Gesetzes ging es in erster Linie darum, den Händlern mehr Freiheit und Flexibilität zu ermöglichen. Sie können künftig besser auf die Wünsche ihrer Kunden eingehen, so die einhellige Meinung beider Fraktionen im Landtag. „Wir bauen bürokratische Vorschriften ab und passen die Gesetze an die Lebenswirklichkeit der Menschen in Sachsen an“, erklärte zum Beispiel die nordsächsische FDP-Abgeordnete Anja Jonas. Der Gesetzentwurf trägt demnach auch den immer flexibler werdenden Arbeitszeitmodellen bei der Mehrheit der berufstätigen Menschen in Sachsen Rechnung. Die Abgeordneten haben, so heißt es aus den Landtagsfraktionen, die aktuelle Rechtssprechung berücksichtigt und einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Kunden, Händlern und Arbeitnehmern gefunden.

 

Mit der Schaffung eines fünften verkaufsoffenen, wenn auch lokal begrenzten „Festsonntags“ in der Verantwortung der Gemeinden haben die lokalen Händler und Gewerbetreibenden künftig die Möglichkeit, an traditionellen regionalen Stadt-, Dorf- und Stadtteilfesten ihre Läden zu öffnen. Auch das ist nach Ansicht der Entscheidungsträger im Landtag im Sinne von Händlern und Kunden gleichermaßen. Zudem hebt es die Attraktivität vieler Städte und Gemeinden und stärkt die Ortsteile im Wettbewerb mit zentralen Lagen. Neu ist auch die sogenannte Korridorlösung (erlaubte Öffnungsdauer von insgesamt sechs Stunden, auch aufteilbar) beim Verkauf von Zeitungen, Zeitschriften, Blumen, Bäcker- und Konditoreiwaren an Sonn- und Feiertagen.


Das neue Gesetz habe gegenüber dem bisherigen eine neue Qualität und schütze Kommunen sowie Händler vor Rechtsunsicherheiten und Klagen, so die Auffassung derjenigen Abgeordneten im Landtag, die sich für die Novellierung aussprachen und letztendlich auch stimmten. Um die Änderungen aber überhaupt umsetzen zu können, musste gleichzeitig die Sächsische Verordnung für Arbeitsschutzzuständigkeit angepasst werden, um die Beschäftigung in den Videotheken und Waschanlagen überhaupt erst zu ermöglichen. Die bisherigen Öffnungszeiten an Wochentage und Sonnabenden werden von den Neuerungen nicht berührt. An diesen Tagen können die Geschäfte demnach auch weiterhin von 6 bis 22 Uhr öffnen.




Neuerungen im Überblick:

+ Videotheken dürfen künftig an Sonntagen von 12 bis 20 Uhr und Autowaschanlagen sogar ganztägig öffnen.


+ Bäcker und Blumenhändler können ihre sechs Stunden Sonntagsöffnung ab sofort nach eigenen Bedürfnissen über den Tag verteilen.


+ Der Einkauf an vier aufeinanderfolgenden Sonntagen, wie zum Beispiel in der Adventszeit, ist passé. Sowohl vor als auch nach zwei verkaufsoffenen Sonntagen müssen die Läden geschlossen bleiben.


+ Neben den weiterhin vier generell möglichen verkaufsoffenen Sonntagen kann es jetzt einen weiteren geben. Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, künftig einmal im Jahr eine zeitlich und auch territorial begrenzte Ladenöffnung zu traditionellen Festen zuzulassen.


+ Blumenhändler dürfen künftig auch zu Neujahr, am 1. Mai, Himmelfahrt und am Tag der Deutschen Einheit ihre Geschäfte öffnen. Mit dem Reformationstag ist ein weiterer Feiertag hinzugekommen, an dem die Läden auch für bestimme Warengruppen (z. B. Backwaren, Blumen) geschlossen bleiben müssen.


 

26.01.2011