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Im Kleingedruckten versteckt

Oschatzer Allgemeine Zeitung vom 4. Februar 2010

Stromversorger EnviaM führt für neue Kunden Bearbeitungspauschale für Überweisungen ein

von frank hörügel

Region Oschatz. Der Stromversorger EnviaM sorgt derzeit bei einem Teil seiner Kunden für Verwirrung. Zum Jahresanfang wurden Sonderstromkunden geänderte Lieferverträge zugeschickt. Im Kleingedruckten steht, dass künftig für jede Überweisung 1,79 Euro zu bezahlen sind. Bisher war das kostenlos möglich.

Alle Kunden, die Sondertarife nutzen, haben das Schreiben erhalten. Darin versichert der Stromversorger: „Die für Sie wesentlichen inhaltlichen Änderungen haben wir in den beigefügten Geschäftsbedingungen hervorgehoben.“ Eine Änderung im Kleingedruckten ist allerdings nicht hervorgehoben. Im Punkt 7.4 heißt es: „Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden die Überweisung oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung. Bei Überweisung behält EnviaM sich vor, pro Überweisung eine Bearbeitungspauschale von 1,79 Euro brutto mit der Jahresrechnung zu berechnen.“

„Die Tatsache, dass die Bedingungen im Punkt 7.4 ganz nebenbei den ahnungslosen Kunden bei dessen Zustimmung mit untergeschoben werden, erfüllt für mich den Tatbestand der arglistigen Täuschung und ist somit Betrug und Erpressung“, schimpft der Oschatzer Stadt- und Kreisrat Lutz Biedermann (FDP). Bei elf Abschlagszahlungen plus Jahresrechnung mache das einen Betrag von 21,48 Euro im Jahr aus, hat er ausgerechnet. Geld, das der Stromversorger ohne Gegenleistung kassiere, so Biedermann.

Dem widerspricht Stefan Buscher, Pressesprecher von EnviaM. Der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen sei bei Überweisungen höher als beim Bankeinzugsverfahren. „Deshalb behalten wir uns vor, den Mehraufwand bei anderen Zahlungsweisen verursachungsgerecht umzulegen und damit nicht diejenigen Kunden zu belasten, die die Einzugsermächtigung erteilt haben.“ Wer bereits Vertragskunde sei, müsse die Bearbeitungspauschale nicht zahlen. Deshalb sei der Punkt 7.4 auch nicht durch Fettdruck hervor gehoben worden. „Bei Neuverträgen wird in den Antragsformularen auf die zusätzlich anfallenden Kosten bei Nichterteilung der Einzugsermächtigung gesondert hingewiesen“, versichert Buscher.

Wolfgang Apelt von der Verbraucherzentrale in Torgau ist auch für die Region Oschatz zuständig. Etwa ein Dutzend verunsicherte Kunden von EnviaM haben in den vergangenen Tagen bei ihm wegen des geänderten Liefervertrages um Rat gefragt, schätzt er. Sein Rat: „Den Vertrag nicht unterschreiben. Aus den bisher geltenden Regeln ergibt sich keine Verpflichtung, dieser Änderung zuzustimmen.“ In diesem Fall könne EnviaM den Vertrag zwar kündigen, doch dann bliebe den Kunden der Wechsel zur Konkurrenz. Problematisch werde es allerdings für Nachtspeicher- oder Wärmestromkunden. „Da gibt es hier keine Wettbewerber. In diesen Fällen rate ich, den Vertrag zu unterschreiben und schriftlich darauf hinzuweisen, dass man Punkt 7.4 nicht zustimmt“, so Apelt. © Standpunkt

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Von Frank Hörügel

Heimlichtuerei völlig unnötig

Damit hat sich der Stromlieferant EnviaM keinen Gefallen getan. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Sonderstromkunden enthalten eine Preiserhöhung für Kunden, die ihren Strom per Überweisung bezahlen wollen. Die sogenannte Bearbeitungspauschale für Überweisungen ist im Kleingedruckten gut versteckt.

Die Verärgerung der Kunden über diese Heimlichtuerei hätte sich das Unternehmen ersparen können, indem es die Preiserhöhung für Jeden gut erkennbar angekündigt hätte. Denn Bearbeitungspauschalen, wie sie der Stromlieferant jetzt einführen will, sind in anderen Branchen schon längst gängige Praxis. Die meisten Mobilfunkanbieter beispielsweise gehen grundsätzlich davon aus, dass ihre Kunden per Computer online bezahlen. Für jede andere Zahlungsart werden saftige Gebühren fällig.

Den Verbrauchern zeigt das Beispiel der Stromverträge einmal mehr: Das Kleingedruckte in Verträgen sollte ganz genau studiert werden.

© Versteckte Preiserhöhung

 

9.02.2010