Urteil

Morlok nimmt Wasserpreise unter die Lupe
Leipziger Volkszeitung vom 3. Februar 2010
Karlsruhe/Leipzig (AFP/J.K.). Wasserversorger müssen eine Kürzung missbräuchlich erhöhter Preise durch die Kartellbehörden hinnehmen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern verkündeten Urteil entschied, dürfen die Kartellbehörden die Preise verschiedener Wasserversorger miteinander vergleichen, um Preismissbrauch feststellen zu können. Verbraucherschützer begrüßten das Urteil. (AZ: KVR 66/08)
Laut Urteil können Kartellbehörden einen verdächtigen Wasserversorger in einer sogenannten Beweislastumkehr zudem auffordern, seine höheren Preise zu rechtfertigen. Anders als bei Strom oder Gas ist beim Wasser kein Wechsel zu einem günstigeren Versorger möglich. Der BGH begründete die verschärfte kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht mit Vorschriften, die den Preisvergleich zwischen verschiedenen Anbietern ermöglichen.
Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) kündigte umgehend an, in Sachsen die Wasserpreise unter die Lupe zu nehmen. "Sachsens Wasserpreise liegen im bundesweiten Durchschnitt im oberen Drittel. Deshalb wird der Freistaat im Frühjahr auch eine Prüfung der sächsischen Wasserversorger vornehmen", kündigte Morlok auf Anfrage der Leipziger Volkszeitung an. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt uns hier in unseren Möglichkeiten, gegebenenfalls gegen ungerechtfertigt hohe Preise vorzugehen." Im Interesse des Verbrauchers müsse die staatliche Aufsicht handeln können, wenn der fehlende Wettbewerb wegen örtlicher Monopole zu überhöhten Preisen führt. Auch Sachsen-Anhalt kündigte an, die Preise der Wasserversorger stärker unter die Lupe zu nehmen. © Standpunkt 3
@Wie eine Wetzlaer Klage die Wasserwirtschaft ins Schwitzen bringt:
Standpunkt
Regulierer muss Wasserpreise prüfen
Von Thilo Boss
Der Anfang ist gemacht. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu prognostizieren, dass die Wasserpreise in den meisten Städten und Gemeinden bundesweit sinken werden. Der Bundesgerichtshof hat es möglich gemacht. Und das ist auch gut so, um es mit den Worten von Berlins Regierendem Klaus Wowereit zu sagen. Denn in den meisten Fällen ist die Wasserversorgung eine kommunale Angelegenheit ohne Wettbewerb und spült den Kämmerern zusätzliche Euro in die Kassen. Wen wundert es da, wenn die Stadtväter wegen überschuldeter Haushalte ihren Bürgern über Gebühr in die Taschen greifen?
Mit dem Richterspruch dürfte dem aber bald ein Riegel vorgeschoben sein. Vorausgesetzt, ein Regulierer kümmert sich darum. Im Prinzip geht es nämlich darum, Preise bundes- und nicht nur landesweit zu vergleichen. Das schafft die nötige Transparenz und müsste eigentlich auch im Sinne der öffentlichen Hand sein. Denn die ist ja bekanntlich dem Allgemeinwohl verpflichtet. Oder?
@th.boss@lvz.de